Openline arbeitet nach den Verbraucherschutzregeln der EU. Im (äußerst unwahrscheinlichen) Fall einer Insolvenz haben EU-Kunden einen Anspruch auf vorausbezahlte, aber nicht erbrachte Leistungen. Verbraucher außerhalb der EU können die Belastung über ihren Kartenherausgeber anfechten. Wir bauen für die lange Sicht. Investorenunterlagen und Finanzlage teilen wir auf Anfrage mit institutionellen Investoren.
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